Öffentlicher Dienst

Unter der Bezeichnung „Öffentlicher Dienst“ sind alle beruflichen Tätigkeiten zusammengefasst, die im Dienste
öffentlich-rechtlicher Institutionen ausgeführt werden. Kennzeichnend für öffentlich-rechtliche Institutionen ist die Verfassung nach öffentlichem Recht. Die Organisation solcher Einrichtungen erfolgt also nicht privatrechtlich. Zu den
öffentlich-rechtlichen Institutionen zählen in erster Linie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Dazu gehören beispielsweise Verwaltungen und Ämter, wie etwa Sozialämter, Finanzämter, Standes- oder Ordnungsämter. Aber auch  die Gerichte, die Polizei, der Zoll oder die Bundeswehr sind öffentlich-rechtliche Institutionen. Nicht zuletzt gehören auch  öffentlich-rechtliche Sparkassen, Rundfunkanstalten und Versicherungen in den Bereich des öffentlichen Dienstes.

Öffentlicher-Dienst: Berufe im Öffentlichen Dienst

Entsprechend vielfältig sind auch die Tätigkeiten, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden. So können etwa gärtnerische Arbeiten, beispielsweise in städtischen Parkanlagen, genau so im öffentlichen Dienst stattfinden wie Verwaltungstätigkeiten in verschiedenen Bereichen oder die Programmgestaltung bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. Aufgaben, die höchste Qualifikationen erfordern, sind ebenso Teil des öffentlichen Dienstes wie Arbeiten, die bei denen nur geringe Anforderungen erfüllt werden müssen. Auch Tätigkeiten an öffentlichen Schulen und Hochschulen, im Verwaltungsbereich wie im Lehrbereich, basieren auf öffentlichem Recht. Natürlich sind auch polizeiliche Aufgaben, von der Verkehrsregelung bis zur Verbrechensbekämpfung, ein öffentlicher Dienst.
Gehörten früher auch Ver- und Entsorgungsdienste wie beispielsweise die Müllabfuhr dazu, so sind diese Dienste in den letzten Jahren in vielen Gemeinden privatisiert worden und unterliegen nun privatrechtlichen Bestimmungen. Auch Verkehrsbetriebe wurden flächendeckend privatisiert. Gewissermaßen ist auch die Tätigkeit für Kirchen öffentlicher Dienst, da Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften gelten. Sie unterlegen jedoch autonomiebedingt teilweise anderen rechtlichen Normen und Bestimmungen. Allgemein bekannt ist, dass Beamte dem öffentlichen Dienst angehören. Doch gehören natürlich auch zahlreiche Angestellte und Arbeiter dem öffentlichen Dienst an. Auch spezielle Dienstverhältnisse eigener Art, die meist dem Beamtenverhältnis ähneln, kommen vor, zum Beispiel das Richterverhältnis. Auch der Zahnarzt stellt einen Beruf des öffentlichen Dienstes dar.

Öffentlicher Dienst: Tarife im Öffentlichen Dienst

Während für die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst verschiedene Tarifverträge zum Tragen kommen, die zwischen den jeweiligen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt werden, werden die Tarife für Beamte, Soldaten und Richter gesetzlich festgelegt. Bundesbeamte fallen dabei in den Zuständigkeitsbereich des Bundes, Landes- und Kommunalbeamte unterliegen den Regelungen der jeweiligen Bundesländer. Bei der Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst gilt gemäß dem Grundgesetz das Prinzip der Bestenauslese, wobei zu Gleichstellungszwecken die Förderung von Frauen gesetzlich vorgeschrieben und auch in europaweiten Regelungen verankert ist. Etwa viereinhalb Millionen Menschen sind in Deutschland derzeit im öffentlichen Dienst tätig, wobei die Zahl der Beschäftigten
im öffentlichen Dienst seit Jahren kontinuierlich sinkt. Vor allem Einsparungen durch Privatisierungen ehemals
öffentlich-rechtlicher Einrichtungen und die Nichtbesetzung offen gewordener Stellen aus Kostengründen haben zu diesem Absinken
geführt.